Musikschule

der Stadt Neuwied

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Ermäßigungen

Ermäßigungen auf Musikentgelte
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

  • Geschwisterermäßigung / Mehrfachbelegung
    • 15% bzw. 25% pro Termin
  • Berechtigungskarte
    • 50% bis max. 6,30 € pro Termin
  • Teilhabegutschein
    • max. 15,00 pro Monat

 

Geschwisterermäßigung/Mehrfachbelegung

1. Werden mehrere Fächer belegt, oder nehmen aus einem gemeinsamen Haushalt mehrere Geschwister am Musikunterricht teil, gewährt die Musikschule ohne Antrag folgende Ermäßigungen:

1.1. bei Teilnahme ausschließlich im Gruppenunterricht:
Erster Teilnehmer zahlt volles Entgelt; zweiter und alle weiteren Teilnehmer erhalten eine Ermäßigung von 25% auf das geringere Musikentgelt.

1.2. Bei Teilnahme im Einzelunterricht oder Einzel- und Gruppenunterricht:
Erster Teilnehmer zahlt volles Entgelt; weitere Teilnehmer erhalten eine Ermäßigung von 15% auf das geringere Musikentgelt.

1.3. Diese Ermäßigungen gelten nicht für Erwachsene und Geschwister mit eigenem Einkommen.

 

Sozialermäßigung

2. Inhaber einer vom Sozialamt der Stadt Neuwied ausgestellten Berechtigungskarte können in deren Gültigkeitsbereich einen Kurs pro Semester zu ermäßigten Entgelten belegen. Merkblatt zur Berechtigungskarte der Stadt Neuwied.

2.1. Die Vorlage der gültigen Berechtigungskarte ist zeitgleich mit der Anmeldung erforderlich. Der Anspruch einer Anrechnung kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

2.2. Bei Gültigkeitsverlängerung ist die Berechtigungskarte umgehend unaufgefordert der Musikschule erneut vorzulegen.

2.3. Der Antragsteller ist verpflichtet alle Veränderungen in Bezug auf die Berechtigungskarte der Musikschulleitung umgehend mitzuteilen.

2.4. Bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme der Sozialermäßigung ist die Musikschule berechtigt, rückwirkend das volle Entgelt einzufordern.

 

Leistungen aus dem Bildungspaket

3. Informationen zu Leistungen aus dem Bildungspaket  BMAS - Rheinland-Pfalz

4. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach 1. und 2. bzw. 1. und 3. ist nicht möglich.

5. Von der Ermäßigung ausgeschlossen sind die Entgelte für Ensemblefächer, Material und Leihinstrumente.

6. Im Rahmen einer gezielten Leistungsförderung kann die wöchentliche Unterrichtszeit für besonders begabte Schüler, befristet für ein Semester kostenfrei, verlängert werden. Die Entscheidung erfolgt durch die Musikschulleitung. Voraussetzungen dafür sind, dass die Schüler an Prüfungen und Vorspielen teilnehmen und Auftritte der Musikschule absolvieren. Maßgebend für einen positiven Entscheid können das besondere solistische Engagement, rege Ensembletätigkeit, die Vorbereitung auf ein Musikstudium und die sehr erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb "Jugend musiziert" sein.